Montag, 18. Februar 2013

Der Internationale Gerichtshof in Den Haag: „Wenn es zu einem Widerspruch zwischen verfassungsmäβigem Recht eines Staates und demokratischem Wille kommt, ist Letzteres ausschlaggebend.”




Seit 1900 haben in Europa zwölf Staaten ihre Unabhängigkeit erlangt und das aus zwei Gründen: entweder weil einige Staaten das Recht auf Selbstbestimmung anerkannt haben, oder dank Urteile des Internationalen Gerichtshofes in Den Haag. Dem Entscheid ist zu entnehmen, dass Katalonien auf seinem Weg eines demokratischen Prozesses nicht aufzuhalten ist, wenn hart daran gearbeitet wird. Es ist zwar notwendig, die Einheit und die Querverbindunge der gesellschaftlichen Unabhängigkeitsbewegung zu bewahren und alles daran zu setzen, dass die Institutionen und Parteien bei ihrer Arbeit an einem Strang ziehen, doch die eigentliche Herausforderung besteht darin, die Kräfte zu addieren und zu erreichen, dass der Prozess nicht ins Stoppen gerät.
Der Richter Santiago Vidal hat vor ein paar Tagen an einem Treffen der Nationalversammlung Kataloniens teilgenommen, auf dem er juristische Argumente genannt hat, die der“Schlüssel aus der vermeintlichen Sackgasse, in die uns der Spanische Staat treiben möchte” sein werden. Der Richter des Gerichtshofes Barcelona bezog sich auf das Urteil des Internationalen Gerichtshof in Den Haag zur Unabhängigkeit Kosovos , in dem unter anderem steht, dass “es keine Norm gibt, die unilaterale Unabhängigkeitserklärungen untersagt und dass es bei einem Widerspruch zwischen verfassungsmäβigem Recht eines Staates und demokratischem Wille, das Letztere ausschlaggebend ist, und dass in einem demokratischen Staat, im Gegensatz zu einer Diktatur, nicht das Recht den Willen eines Volkes bestimmt, sondern die Gesellschaft selbst – eine demokratische Gesellschaft – die, die Recht schafft und ändert, falls notwendig.”

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