Mittwoch, 17. Dezember 2014

Die Axt und der Bonsai

Seit 300 Jahren misstrauen wir Spanier den Katalanen, weil wir befürchten, dass sie so stark werden, dass sie uns verlassen könnten. Daher pflegen wir sie wie einen Bonsai: wir drangsalieren sie (ohne, dass es weiter auffällt) mit Drähten, damit sie möglichst wenig und maximal kontrolliert wachsen. Wir halten sie in einem kleinen Topf und bewässern sie tropfenweise. Wir geben ihnen Verantwortung, aber nur, wo unbedingt nötig und natürlich behalten wir die Entscheidungsgewalt. Wir überlassen ihnen Geld, wenn es sich denn nicht vermeiden lässt, und sorgen dafür, dass sie immer bei uns verschuldet und von uns abhängig bleiben. Wir geben ihnen Infrastruktur, aber immer etwas weniger als vereinbart. Wir geben, richtig! Aber nur wenig, nur das nötigste, weil wir Angst haben, dass uns der Bonsai sonst entwischen könnte. Tatsächlich können wir nicht verstehen, warum dieses undankbare Gewächs kein Bonsai sein will, wo dieser doch so schön in unsere Schrankwand passt. Aber dickköpfig wie er ist, träumt er davon, eine ausgewachsene Eiche zu sein. Und da wir feststellen müssen, dass die Drähte nicht mehr ausreichen, um ihn im Zaum zu halten, zeigen wir ihm jetzt unsere Axt aus unseren scharf gewetzten Gesetzen.



Nach der Abstimmung am 9. November in Katalonien steht die katalanische Staatsanwaltschaft unter massivem Druck seitens der spanischen Regierung und der spanischen Staatsanwaltschaft, die eine gerichtliche Verfolgung des Präsidenten der katalanischen Regierung, Artur Mas, ihrer Vizepräsidentin, Joana Ortega, und der Bildungsministerin, Irene Rigaud, wegen angeblichem Ungehorsam, Rechtsbeugung, widerrechtlicher Amtsanmaßung und Amtsunterschlagung und Missachtung des Gerichts durchsetzen wollen. Ihre Verbrechen bestehen darin, einen unverbindlichen „Beteiligungsprozess” in Katalonien ermöglicht zu haben, in dem mehr als zwei Millionen europäische Bürger ihre Meinung über ihre politische Zukunft als Volk ausdrückten – in Ausübung unveräußerlicher Menschenrechte und der Rechte der Völker, festgehalten in der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte und dem Internationalen Pakt über bürgerliche und politische Rechte.


Krystyna Schreiber

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Dienstag, 28. Oktober 2014

Vier der Basis-Punkte des Verfassungsrechts, die man schon zu Beginn in der Universitat lernt

Vier der Basis-Punkte des Verfassungsrechts, die man schon zu Beginn in der Universitat lernt:

DIE VERFASSUNG IST DEMOKRATISCH UND GEMEINSCHAFTLICHEN URSPRUNGS

Das soll heissen, das Volk hat darüber abgestimmt. Aber von welchem Volk ist dabei überhaupt die Rede? Dabei ist von genau den Menschen die Rede, die endlich einen Funken Hoffnung auf eine Verfassung sahen, nach dem Sie fast 40 Jahren unter der Franco-Diktatur litten, in der die Grundrechte des Volkes von den Machthabern einfach unbeachtet gelassen, beziehungsweise verletzt wurden. Wer hätte diese Verfassung dann nicht gewählt.

Heute, also dreißig Jahre später, würde diese wohl niemand noch einmal wählen.

Die demokratische Macht liegt also beim Volk selbst, bei den Menschen! Aber wie ist es dann zu verstehen, dass innerhalb dieser angeblichen Verfassung das katalanische Volk keine Abstimmung durchführen darf um über seine Zukunft zu entscheiden?

DIE VERFASSUNG IST EINE VEREINBARUNG.

Das bedeutet, ein gutes Ergebnis der Einigung aller großen Parteien. Der damals regierenden Parteien versteht sich. Eine Einigung also, von politischen Kräften mit Erbschaften Francos und faschistischen Verbindungen die an ein Regime erinnern, in dem keine Grundrechte existierten. Kann man in diesem Fall tatsächlich von einer Einigung sprechen?

DIE VERFASSUNG IST UNVOLLSTÄNDIG

Eine Eigenschaft die es erlaubt, dass sie sich aus veralteten und überholten Gesetzen weiter-entwickelt. Gesetze die man zwar zu respektieren hat, aber im Laufe der Zeit hat das Verfassungs-gericht, sein eigenes höchstes Organ, welches über die Verfassungsmäßigkeit der Gesetze entscheidet, all seine Unabhängigkeit verloren (zumindest die wenige die sie während der Zeit der Demokratie hatte). Wie können wir dann also sicher sein, dass alle in der Verfassung verankerten Gesetze legal sind und tatsächlich verfassungsgemäss? Vielmehr stellt sich dann die Frage, wenn doch alles Gesetze verfassungsgemäß sind, warum es das Gesetz der Volksabstimmung des katalanischen Parlamentes nicht sein sollte?

DIE VERFASSUNG IST ZWEIDEUTIG

So dass sie sich im Laufe der Zeit anpassen könnte. Aber tut sie das wirklich? Die Zeit vergeht, die Zeiten ändern sich, doch die Verfassung bleibt wie sie ist, starr und in der Vergangenheit verwur-zelt. So erinnert und repräsentiert sie noch immer eine archaische Diktatur, und das in einer an-geblich modernen Demokratie. Vielleicht liegt diese ist die Mehrdeutigkeit in der Tatsache, dass die Regierung die Verfassung immer genau so interpretiert, wie es am besten passt.

DIE VERFASSUNG IST UNBIEGSAM

das will sagen, das sie über Mechanismen verfügt, die eine Überprüfung sehr kompliziert und eine Veränderung noch schwieriger machen. Und wenn man dann berücksichtigt, dass es ebenso wenig möglich ist, dass sich die Verfassung mit den Jahren an neue soziale Umstände anpasst, dann nutzt sie uns wirklich nur wenig.

Es ist die Verfassung einer demokratischen Ära, die Gleiche, die es erlaubt, dass ein Richter des Verfassungsgerichts während der Ausführung seines Amtes darüber hinaus auch noch in einer politischen Partei (der PP) aktiv ist (wir erinnern uns, dass dieses Gericht das höchste Organ der Verfassung ist). Die Gleiche, die es erlaubt, dass SPANISCH (die Sprache des spanischen Reiches”) an allen Schulen auf spanischem Territorium offizielles Verständigungsmittel sein und auf einem weit übergeordneteres Niveau als die parallel existierenden und vor allem verfassungsmäßig geschützten Sprachen gestellt werden soll. So will man die verfassungsgemäß offizielle Coexistenz der anderen Sprachen vergessen machen. Und ohne die Tatsache zu vergessen, das korrupte Politiker ungestraft und unbehelligt in ihren Ämtern verbleiben, nachdem sie öffentliche Gelder unterschlagen und "umgeleitet" (um nicht zu sagen gestohlen) haben. Ebensowenig wollen wollen wir die königliche Familie vergessen, die nach diversen Skandalen ungestraft davon kommt! Und letztendlich die erlaubten wiederholten faschis- tischen Veranstaltungen und soetwas in der heutigen Zeit, mitten im 21. Jahrhundert. Ja, Sie lesen richtig, dies ist die pure Demokratie!

So frage ich mich, ist das die Regel die nicht zulässt, dass das katalanische Volk sein Recht auf Entscheidung ausführt, das Recht abzustimmen? Das Recht auf allgemeinen, freien, direkten und geheimen Wahlen ist einer der Grundpfeiler jeder Demokratie, nicht wahr? Und die selbe Verfassung spiegelt diese wieder als einen seiner Leitsätze. Warum also sollte unsere Abstimmung am 9. November illegal und nicht durchführbar sein?

Das zeigt also, dass die Verfassung ganz nach den Belieben der Zentral-Regierung in Madrid angewendet und ausgelegt wird. Wenn Ihnen etwas nicht passt, wird sie missachtet, bzw. zu ihren Gunsten ausgelegt. Beziehungsweise wenn Sie etwas nicht interessiert oder aus eigenem Interesse ablehnen, wird es einfach als verfassungswidrig abgestempelt. Wirklich seltsam, nicht wahr?

Es scheint als wäre der Ruf eines Volkes nicht ausreichend, damit die Verfassung auch tatsächlich verfassungsgemäß ausgelegt wird und wir Katalanen unser Recht auf Selbstbestimmung bekommen. Eine Strafe die wir nicht verdient haben.

Lasst uns abstimmen!!!



Judit Clarasó

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Samstag, 20. September 2014

Nach schottischem „Nein“Katalonien setzt Trennungsprozess fort


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Kataloniens Regierungschef Artur Mas: „Keine Angst vor Repressalien“Quelle: REUTERS


Die Schotten sagen „Nein“ zur Unabhängigkeit. Die Katalanen halten an ihren Plänen für ein Referendum fest. Madrid lehnt den Schritt als verfassungswidrig ab.

Die Niederlage der Unabhängigkeitsbewegung in Schottland schreckt die Katalanen nicht ab. Sie wollen am 9. November ungeachtet des Widerstandes der Zentralregierung ihr umstrittenes Unabhängigkeitsreferendum abhalten. Das Parlament der wirtschaftsstärksten Region des Euro-Landes nahm am Freitag in Barcelona ein entsprechendes Gesetz zur Anberaumung der Abstimmung an.


Der katalanische Regierungschef Artur Mas hatte kurz vor der Abstimmung erklärt, man mache weiter, weil man sich von der „Demokratie-Lektion, die das Vereinigte Königreich erteilt“ habe, bestärkt fühle. „Wenn nun jemand sich der Illusion hingegeben hat, dass das Ergebnis (des Referendums) in Schottland Schatten auf den katalanischen Prozess werfen würde, dann irrt derjenige“, sagte er.

Der schottische Weg sei der einzige, um Konflikte zu lösen und der Demokratie treuzubleiben, meinte der Führer des in Barcelona regierenden liberal-christdemokratischen Parteienbündnisses CiU. Nun hat Mas eine Woche Zeit, um das Dekret zur Anberaumung des Referendums zu erlassen. Es wird erwartet, dass Madrid danach das Verfassungsgericht anruft.

Für das sogenannte Befragungsgesetz stimmten im Parlament de Catalunya die 106 Abgeordneten von insgesamt fünf Parteien oder Bündnissen aller Couleur. Lediglich die 28 Vertreter der in Madrid regierenden konservativen Volkspartei (PP) sowie der antinationalistischen Bewegung Ciutadans votierten dagegen.

Mas betonte in einem TV-Interview, er habe keine Angst vor Repressalien. Auch im Baskenland gibt es seit Jahrzehnten eine starke Bewegung für die Unabhängigkeit von Spanien.
Madrid hält Abstimmung für verfassungswidrig

Die angestrebte Volksabstimmung wird von der Zentralregierung derweil als verfassungswidrig abgelehnt. Sie werde auf keinen Fall stattfinden, heißt es im Madrider Regierungssitz. Nach Überzeugung der konservativen Regierung von Ministerpräsident Mariano Rajoy müssten in dieser Frage alle Spanier abstimmen.

Die Schotten bekommen nach dem „No“ zur Unabhängigkeit deutlich mehr Selbstbestimmungsrechte. Dies versprach Premierminister David Cameronam Freitag nach dem historischen Referendum. Der Wortführer der Unabhängigkeitsbewegung, Ministerpräsident Alex Salmond, kündigte nach der Niederlage seinen Rücktritt als Regierungschef und als Vorsitzender der Nationalpartei SNP an.

Die Verhandlungen über mehr Autonomie sollen schon im November beginnen. Im Januar will Cameron dann einen entsprechenden Gesetzentwurf vorlegen. Mehr Selbstverwaltungsrechte gibt es voraussichtlich in der Sozial-, Steuer- und Finanzpolitik. Die neuen Freiheiten sollen auch den Regionen Wales, Nordirland und England zu Gute kommen.

Eine Mehrheit von 55,3 Prozent der Schotten stimmte dafür, die mehr als 300 Jahre alte Union mit England zu erhalten. Nur 4 der 32 Wahlbezirke sprachen sich für die Unabhängigkeit aus. Die Wahlbeteiligung lag mit rund 85 Prozent so hoch wie noch nie in Schottland, wie die Wahlleitung mitteilte.

Königin Elizabeth II. sagte Schottland nach dem gescheiterten Referendum ihre Unterstützung zu. Sie habe zudem keine Zweifel, dass die Schotten im Geist gegenseitigen Respekts wieder zusammenfinden. Das Referendum sei Zeugnis der „starken demokratischen Tradition, die wir in diesem Land genießen“.

Die Entscheidung der rund 4,3 Millionen Wahlberechtigten war auch international mit großer Spannung erwartet worden. Ein „YES“ zur Unabhängigkeit des ölreichen Schottlands hätte große Auswirkungen auf Finanzmärkte, die Europäische Union und die Nato gehabt.

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Montag, 28. April 2014

Guardiola kämpft für Abspaltung Kataloniens




Der Trainer des FC Bayern München macht sich für die Unabhängigkeit Kataloniens stark. Nun tritt Guardiola in einem Spot auf, der die Loslösung der Region von Spanien fordert. Er tut das auf Deutsch. Von Christoph Cöln


"Wenn wir schon nicht das Land wechseln können, können wir dann wenigstens das Thema wechseln?", soll der irische Schriftsteller James Joyce gesagt haben. Der Autor war zunehmend genervt von der Diskussion über Nationalismus, Spaltung und Unabhängigkeit seiner Heimat.

Nicht so Pep Guardiola. Er ist ein glühender Verfechter der Loslösung seiner Heimat Katalonien vom spanischen Zentralstaat ("Katalonien ist meine Heimat. Und Katalonien ist nicht Spanien").

Der Trainer wechselte zwar kürzlich das Land, aber nicht das Thema. Auch von München aus verfolgt der 43-Jährige die politischen Entwicklungen in seiner Region. Und nicht nur das. In einem am Wochenende in den spanischen Medien veröffentlichten Video (Sehen Sie hier das Video) tritt der Fußballlehrer auf und fordert gemeinsam mit anderen katalanischen Prominenten "das Recht auf Unabhängigkeit und Selbstbestimmung" ein.

Hinter dem Spot steht die Assemblea Nacional Catalana (ANC), eine populäre Bürgerinitiative, die sich für die Unabhängigkeit der autonomen Region Katalonien einsetzt.

Botschaft von der Säbener Straße

Das Besondere: Die Botschaft wird in vielen verschiedenen Sprachen vorgetragen, auf die Art wollen sich die katalanischen Separatisten auch im Rest Europas Gehör verschaffen. Guardiola spricht seinen Part dabei auf Deutsch. Er steht offenbar am Trainingsgelände an der Säbener Straße. Seht her, soll das wohl heißen, unsere Unabhängigkeitsbestrebungen sind nicht nur ein spanisches Phänomen, es betrifft den ganzen Kontinent. Im Freistaat Bayern wird er damit auf offene Ohren stoßen.

Schon zu Zeiten seiner Tätigkeit für den FC Barcelona unterstützte Guardiola die katalanischen Separatisten. Deren mächtigstes politisches Organ ist die Partei CiU (Convergenzia i Unio) mit ihrem Vorsitzenden Artur Mas. Aber auch der frühere Präsident des FC Barcelona, Joan Laporta, saß eine Zeitlang für die von ihm mitgegründete Separatisten-Partei Democracia Catalanaim Regionalparlament Kataloniens und machte sich damit in Spanien nicht gerade beliebt. 

Die Unabhängigkeitsbestrebungen wurzeln in sprachlichen und kulturellen Faktoren, haben aber auch handfeste ökonomische Gründe. Katalonien ist eine der stärksten wirtschaftlichen Regionen Spaniens. Circa ein Fünftel des Bruttosozialproduktes des Landes wird von den 7,5 Millionen Katalanen erwirtschaftet. Zugleich profitiert die Region nur wenig von den finanziellen Leistungen der Zentralregierung in Madrid.

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Samstag, 5. April 2014

Lluis Llach Träger des Marion Dönhoff Preises 2014?



Aufruf zur Unterstützung des Vorschlags Lluis Llach:


DIE ZEIT ruft ihre Leser jedes Jahr auf, Vorschläge für den „Marion Dönhoff Preis für internationale Verständigung und Versöhnung“ einzureichen. Die drei Stifter – die Wochenzeitung DIE ZEIT, die ZEIT-Stiftung Ebelin und Gerd Bucerius sowie die Marion Dönhoff Stiftung – halten mit dem Preis das Andenken an Marion Gräfin Dönhoff wach. In ihrem Sinne sollen Menschen geehrt werden, die „wissen worum es geht“. Es werden ein Ehren- und ein mit 20 000 Euro dotierter Förderpreis verliehen. Mit dem Preis werden Menschen und Organisationen geehrt, die im besonderen Maße zur dauerhaften internationalen Verständigung und Versöhnung zwischen Völkern und Nationen beitragen. Die feierliche Verleihung des Preises findet Ende des Jahres in Hamburg statt.


Mein Vorschlag, im Jahr 2014 Lluis Llach für seine Lebensleistung als Preisträger des Jahres 2014 zu ehren, liegt den Stiftern des Preises bereits vor (siehe unten). Bitte unterstützen Sie diesen Vorschlag unter Verwendung der folgenden E-Mail-Anschriften:

marion-doenhoff-preis@zeit.de
grosse-homann@zeit.de Alle Freundinnen und Freunde Kataloniens sollten diese Gelegenheit nutzen, der deutschen Öffentlichkeit das Anliegen der katalanischen Demokratiebewegung im entscheidenen Jahr 2014 nahezubringen.

Dr. Martin Schulte


Gründungsmitglied des Casal von Berlin

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Freitag, 28. März 2014

Verfassungsgericht erklärt Katalonien-Referendum für unrechtmäßg





Das spanische Verfassungsgericht hat die geplante Volksabstimmung über die Unabhängigkeit Kataloniens für unrechtmäßig erklärt. Die Region im Nordosten könne auf keinen Fall einseitig ein Referendum anberaumen.
Katalonien zählt wirtschaftlich zu den stärksten Regionen Spaniens. Die Katalanen beklagen aber seit langem, Madrid ziehe ihre Steuergelder ab und verteile sie an ärmere Regionen. Viele Einwohner befürworten daher eine Unabhängigkeit. Nun hat das spanische Verfassungsgericht die für den 9. November geplante Volksabstimmung über einen eigenen Staat in der nordöstlichen Region Spaniens für unrechtmäßig erklärt.

Eine Region könne "nicht einseitig ein Referendum zur Selbstbestimmung ansetzen", urteilte das Gericht am Dienstag. Zur Begründung hieß es, Katalonien sei "kein eigenständiges politisches und juristisches Subjekt".
Zudem hieß es im Urteil des Madrider "Tribunal Constitucional": Die vom katalanischen Parlament im Januar 2013 verabschiedete Erklärung sei "nichtig und verfassungswidrig". Die Richter erkennen zwar das in der Deklaration von Barcelona erwähnte "Selbstbestimmungsrecht" der Katalanen an, dieses dürfe aber nicht mit der Verfassung kollidieren. Volksabstimmungen könnten nur von der Zentralregierung in Madrid angesetzt werden. Katalonien und die 16 übrigen autonomen Regionen Spaniens hätten dieses Recht nicht.


Quelle

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