Auf Initiative der ungarischen Minderheit in Rumänien – dem FUEV-Mitglied „Demokratische Allianz der Ungarn“ (RMDSZ) sowie unterstützt von der „Südtiroler Volkspartei“ (SVP) – FUEV-Mitglied aus Südtirol - wurde die Idee einer Europäischen Bürgerinitiative für die Minderheiten / Volksgruppen in Europa ins Leben gerufen. Beim FUEV-Kongress 2011 in Eisenstadt/ Željezno wurde die Idee einstimmig von den FUEV-Mitgliedern befürwortet.
Derzeit laufen die Verhandlungen über die konkrete Durchführung einer Europäischen Bürgerinitiative der Minderheiten / Volksgruppen.
Die Europäische Bürgerinitiative ist ein durch den Vertrag von Lissabon beschlossenes Instrument der direkten Demokratie in der Europäischen Union. Von ihr kann seit dem 1. April 2012 Gebrauch gemacht werden.
Durch die Bürgerinitiative können die Unionsbürger bewirken, dass sich die Europäische Kommission mit einem bestimmten Thema befasst.
Die Europäische Kommission kann durch Unterstützungsbekundungen von mindestens einer Million Unionsbürger, aus mindestens sieben Mitgliedstaaten aufgefordert werden, einen Rechtsakt zu einem Thema vorzuschlagen, zu dem es nach Ansicht der Initiatoren einer Regelung bedarf. Die Unionsbürger werden damit in Bezug auf das Aufforderungsrecht auf dieselbe Stufe gestellt wie das Europäische Parlament und der Rat der Europäischen Union, die dieses Recht nach Art. 225 bzw. Art. 241 AEU-Vertrag genießen.
Derzeit laufen die Verhandlungen über die konkrete Durchführung einer Europäischen Bürgerinitiative der Minderheiten / Volksgruppen.
Die Europäische Bürgerinitiative ist ein durch den Vertrag von Lissabon beschlossenes Instrument der direkten Demokratie in der Europäischen Union. Von ihr kann seit dem 1. April 2012 Gebrauch gemacht werden.
Durch die Bürgerinitiative können die Unionsbürger bewirken, dass sich die Europäische Kommission mit einem bestimmten Thema befasst.
Die Europäische Kommission kann durch Unterstützungsbekundungen von mindestens einer Million Unionsbürger, aus mindestens sieben Mitgliedstaaten aufgefordert werden, einen Rechtsakt zu einem Thema vorzuschlagen, zu dem es nach Ansicht der Initiatoren einer Regelung bedarf. Die Unionsbürger werden damit in Bezug auf das Aufforderungsrecht auf dieselbe Stufe gestellt wie das Europäische Parlament und der Rat der Europäischen Union, die dieses Recht nach Art. 225 bzw. Art. 241 AEU-Vertrag genießen.
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