Dienstag, 24. Februar 2015

Zwei Katalanen müssen 900€ Strafe zahlen, weil sie ein Foto vom spanischen König verbrannt haben





Guifré Peguera Comas und Jordi Nogué Hernández wurden am vergangenen 2. Oktober von der Audiencia Nacional verurteilt, einem Gericht, das für besonders schwere Straftaten zuständig ist. Sie mussten 900€ Strafe zahlen, weil sie ein Foto des König Juan Carlos während des Katalanischen Nationalfeiertags in Mataró verbrannt haben.

Das Urteil bestätigt, dass sie eine “beleidigende” und “vorsätzliche” Tat begangen haben um “die Krone zu entehren”, weil diese “Symbol für die Einigkeit Spaniens und die Dauerhaftigkeit des Staates” ist. Der Kläger verlangte, dass sie wegen Beleidigung der Krone zu 10800€ Strafe verurteilt werden sollen.

Während des Prozess haben die beiden Studenten zugegeben, dass sie an der Tat beteiligt waren, obwohl sie angaben, dass nicht sie direkt das Abbild des Monarchen in Brand gesetzt haben. Nach den Angaben von Jordi Nogué hat er selbst das Foto dabei gehabt, während Guifré Peguera es mit Alkohol zum Anzünden übergossen hat -- aber keiner von beiden hat es angezündet. “Wenn ich es getan hâtte, würde ich es zugeben und ich würde es wieder tun. Aber ich war es nicht,” sagte Nogué.

Die beiden Katalanen argumentierten, dass die Tat während einer pro-Unabhängigkeits- und anti-Monarchie-Veranstaltung stattfand, weil diese seit “299 Jahren das katalanische Volk unterdrückt”. Die Personen, die demonstriert hatten, wurden vom Gericht identifiziert und wurden zu 300€ Strafe verurteilt, weil sie sich ohne Erlaubnis versammelt haben.

Wie man es von den Prozessen vor der Audiencia Nacional schon kennt, bei denen die Angeklagten oder Zeugen von ihrem Recht Gebrauch machen, Katalanisch zu sprechen, hat der Übersetzer immer wieder gezeigt, dass er diese Sprache nicht versteht. In diesem Falle hat er “menys” (“weniger”) als “mehr” übersetzt.

Die Verteidigung, die schon angegeben hat, dass sie Berufung einlegen wird, hat daran erinnert, dass es 2008 einen identischen Fall gab, bei dem die Straftat nur “Störung der öffentlichen Ordnung” war.
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