Freitag, 5. Dezember 2014

In Spanien gibt es keine Gewaltenteilung

Im Angesicht der aktuellen Lage ist es wichtig, dass die Welt weiß, dass die Dinge in Spanien nicht so demokratisch ablaufen, wie es scheint.

Das spanische Verfassungsgericht -- das bei Verfassungsangelegenheiten das letzte Wort hat und zur Aufgabe hatte, über die Einsprüche gegen das katalanische Volksabstimmungsgesetz und die Volksabstimmungsverordnung vom 9. November zu entscheiden -- scheint nicht mehr unvoreingenommen zu sein. Dieses Gericht besteht aus zwölf Mitgliedern (Richtern und Juristen von anerkannter Erfahrung und Befähigung), die von den folgenden Gruppen ausgewählt werden: vier vom Kongress (politisches Organ), vier vom Senat (ebenfalls politisches Organ), zwei von der Staatsregierung (noch politischeres Organ) und zwei vom Generalrat der rechtsprechenden Gewalt. Danach werden sie vom spanischen König ernannt.

Wie kann es sein, dass die, die über die Verfassungsmäßigkeit entscheiden, Teil des politischen Apparats sind? Wer kann uns versichern, dass diese Richter keine Anweisungen von der Regierung bekommen? Wie kann Spanien vorgeben, eine Gewaltenteilung zu haben -- eine Praxis, die sich in Europa seit der Französischen Revolution etabliert hat?

Seien wir mal ehrlich: in Spanien gibt es keine Gewaltenteilung. Man kann sogar sagen, dass es nie eine gab! In Spanien macht die Exekutive die Gesetze und Urteile; die Legislative glaubt, dass sie Urteile fällen und ausführen kann, und die Judikative bekommt direkte Befehle vom Rest.

Was garantiert uns, dem katalanischen Volk, dass die Einsprüche, die jetzt dem spanischen Verfassungsgericht vorliegen, jemals unparteiisch und gerecht behandelt werden? Gar nichts!

Spanien versucht nach Außen das Bild eines demokratischen Rechtstaates aufrechtzuerhalten, aber im Inneren stinkt es nach Diktatur.


Judit Clarasó, Juristin

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