Die Sprachverordnung vom 19. April 2013, die die balearische Regierung beabsichtig in den Grund- und weiterführenden Schulen der balearischen Inseln umzusetzen, kann nicht anders interpretiert werden als einen frontalen Angriff auf das katalanische Schulwesen in diesen Gebieten.
Das sogenannte TIL, das Dekret, welches eine integrierte Behandlung der Sprachen fördern soll, verteidigt den gleichwertigen Gebrauch von Katalanisch, Kastellanisch und Englisch in den Schulen. Dies jedoch zwingt die Schulen und Institute der Inseln dazu, die aktuellen sprachlichen Projekte der jeweiligen Zentren, die darauf abzielen, die in den einzelnen Gemeinden jeweils unterlegene Sprache zu fördern, und die auch die Zustimmung des Bildungsausschuss, zusammengesetzt aus Lehrern, Schülern, Eltern und nicht pädagogischem Personal, erhielten, zu modifizieren. Aufgrund der Tatsache, dass in den meisten Fällen Katalanisch die Sprache ist, die besonderer Förderung bedarf, reduzieren sich nun mit der Verpflichtung zur Steigerung der Präsenz der anderen Sprachen die Möglichkeiten zum Erlernen von Katalanisch.
Ein weiterer Umstand ist die Geschwindigkeit, mit der die neuen Regelungen laut balearischer Regierung in Kraft treten soll: bereits zum Schuljahr 2013/2014. Hiermit konnten viele Bildungszentren weder ihre Ausbildungsmittel noch ihre Lehrer angemessen vorbereiten.
Drei Schuldirektoren aus Mahón, die sich den Veränderungen ihrer Projekte entgegenstellten, sind vom Dienst ohne Gehaltszahlungen suspendiert. Aber es sind nicht nur 3 Schulen, die sich weigerten auf Katalanisch als Verkehrssprache zu verzichten. Viele andere Bildungszentren auf Mallorca, Menorca, Ibiza und Formentera wollten nicht, wie das Kultusministerium verlangte, gegen die Beschlüsse der Bildungsausschüsse verstoßen und sind, unterstützt von der ganzen Bildungsgemeinschaft, in den Streik getreten. Die Gewerkschaft STEI, die stärkste in diesem Sektor, erklärte, dass „ mit dem Gesetz in der Hand, können wir bestätigen, dass diese Direktoren die geltende gesetzliche Regelung eingehalten haben und nichts rechtfertigt diese unverhältnismäßige, ungerechte und vermutlich illegale Haltung des Kultusministeriums gegenüber den Direktoren“.
Das Landesgericht der balearischen Inseln setzte das Dekret einstweilig am 6. September aus. Die Regierung der Inseln veröffentlichte aber bereits am Tag darauf eine Notverordnung, um das Dekret noch im gängigen Schuljahr zur Anwendung zu bringen. Notverordnungen sind vorgesehen für außergewöhnliche Situationen mit dringender Notwendigkeit. Zur Zeit jedenfalls dauert der Streik mit wesentlicher Beteiligung auf den Inseln fort.
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