Santiago
Vidal, Richter am Landgericht Barcelona, hat am 28.1.2013 auf einer
Pressekonferenz an das Rechtsgutachten des Internationalen Gerichtshofs in Den
Haag (IGH) vom 22.7.2010 gemahnt, wonach es kein internationales Gesetz gibt,
das einem Teil eines Landes verbietet, sich von diesem Land loszumachen.[1]
IGH-Präsident Owada sagte damals: „Das
internationale Recht kennt kein Verbot von Unabhängigkeitserklärungen“.
Die Zeit-online
schrieb am 22.7.2010: „Im Februar 2008 hatte sich das Kosovo für
unabhängig erklärt – unter dem Protest der serbischen Regierung.
Während die Kosovo-Albaner das Selbstbestimmungsrecht der Völker für ihre
Unabhängigkeit anführen, besteht Serbien auf
der Unverletzlichkeit seiner Staatsgrenzen und will die frühere Provinz wieder
zurückhaben.“ Ein ähnliches Verhalten
ist von der spanischen Regierung, die ebenfalls auf die verfassungsmäßige
Unverletzlichkeit der spanischen Grenzen pocht, zu erwarten, wenn Katalonien
sich für unabhängig erklärt. Doch hat der Internationale Gerichtshof deutlich
festgehalten, dass „wenn es einen
Widerspruch zwischen der verfassungsrechtlichen Legalität und der
demokratischen Willenskundgebung gibt, dann hat letztere Vorrang“. Außerdem
hat der Internationale Gerichtshof festgehalten: „Wir erklären, dass in einer
demokratischen Gesellschaft – im Gegensatz zu einer Diktatur – es nicht das
Gesetz ist, das den Willen der Bürger determiniert, sondern dass es eben dieser
Wille der Bürger ist, der die Legalität schafft und ändert, wenn es nötig ist.“
Genauso wie die serbische Regierung schlechte Karten gehabt hat, so wird offenbar auch die spanische Regierung schlechte Karten haben, wenn Katalonien, mit absoluter oder gar der Zweidrittelmehrheit seines neugewählten Parlaments einseitig seine Unabhängigkeit erklärt. Im Falle des Kosovo hatten zur Zeit des Rechtsgutachtens schon 69 Staaten, darunter auch Deutschland, das Kosovo als unabhängigen Staat anerkannt. Die Zeit schrieb: „Auch die Regierung in Washington begrüßte das Gutachten. Damit werde nachhaltig festgestellt, dass "die Unabhängigkeitserklärung des Kosovo rechtmäßig ist", sagte Außenamtssprecher Philip Crowley.“
Genauso wie die serbische Regierung schlechte Karten gehabt hat, so wird offenbar auch die spanische Regierung schlechte Karten haben, wenn Katalonien, mit absoluter oder gar der Zweidrittelmehrheit seines neugewählten Parlaments einseitig seine Unabhängigkeit erklärt. Im Falle des Kosovo hatten zur Zeit des Rechtsgutachtens schon 69 Staaten, darunter auch Deutschland, das Kosovo als unabhängigen Staat anerkannt. Die Zeit schrieb: „Auch die Regierung in Washington begrüßte das Gutachten. Damit werde nachhaltig festgestellt, dass "die Unabhängigkeitserklärung des Kosovo rechtmäßig ist", sagte Außenamtssprecher Philip Crowley.“
Die Zeit schrieb weiter: „Vor allem
Länder, die Unabhängigkeitsbewegungen innerhalb der eigenen Grenzen bekämpfen,
lehn[t]en [...] eine Anerkennung des neuen Balkan-Staates ab.“ Und weiter:
„Insgesamt fünf Mitgliedsstaaten – allen voran Spanien – spr[a]chen
sich entschieden gegen ein unabhängiges Kosovo aus.“
Richter
Vidal aus Barcelona erinnert daran, dass sich seit 1900 über 20 europäische Länder
für unabhängig erklärt haben, als erstes Norwegen von Schweden im Jahr 1903,
als derzeit letztes eben Kosovo von Serbien im Jahr 2008. In diesem Lichte scheint
es immer wahrscheinlicher, dass das spanische Verfassungskorsett, das den
Katalanen die Selbstbestimmung verweigert, von einer demokratischen
Mehrheitsentscheidung der katalanischen Wähler gesprengt werden wird.
Prof. Dr. Tilbert Dídac Stegmann
Institut für Romanische
Sprachen und Literaturen
(1) “The Court has concluded above that the adoption of the declaration of independence of 17 February 2008 did not violate general international law, Security Council resolution 1244 (1999) or the Constitutional Framework. Consequently the adoption of that declaration did not violate any applicable rule of international law.” Der Bezug war auf die einseitige Unabhängigkeitserklärung Kosovos im Jahr 2008.
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